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Beschluss vom 26. März 2026BEK 2026 14MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.In SachenA.________ AG,Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegenC.________ AG,Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin,betreffendKonkurseröffnung(Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Höfe vom 27. Januar 2026, ZES 2025 1076);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Das Betreibungsamt Höfe drohte der A.________ AG in der Betreibung Nr. xx am 8. September 2025 den Konkurs an für eine Forderung der C.________ AG von Fr. 20’000.00 sowie für Betreibungskosten von Fr. 191.60 (Vi-act. KB 1). Die Gesuchstellerin reichte bei der Vorinstanz am 9. Dezember 2025 das Konkursbegehren über Fr. 20’191.60 ein (Vi-act. A/I). Der Einzelrichter verlangte von der Gesuchstellerin einen Kostenvorschuss von Fr. 3’500.00 (Vi-act. E/2) und bezifferte die zu bezahlende Forderung auf Fr. 20’191.60 zuzüglich Gerichtskosten von Fr. 300.00 (Vi-act. E/3). Die Gesuchsgegnerin reichte keine Quittungen ein und erschien nicht zur Verhandlung vom 27. Januar 2026 (Vi-act. E/3 und A, E. 3). Gleichentags eröffnete der erstinstanzliche Richter den Konkurs über sie (Vi-act. A, Dispositivziffer 1). Er auferlegte ihr die Gerichtskosten und bezog diese vom Kostenvorschuss der Gesuchstellerin. Den restlichen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 3’200.00 überwies er dem Konkursamt (Vi-act. A, Dispositivziffer 3).2.Gegen diesen Entscheid erhob die Gesuchsgegnerin bzw. Beschwerdeführerin am 9. Februar 2026 Beschwerde mit dem Antrag, der Konkurs sei mitsamt der ihm zugrunde liegenden Verfügung aufzuheben, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin, eventualiter zulasten der Vorinstanz. Zudem beantragte sie (super)provisorisch die Gewährung der aufschiebenden Wirkung (KG-act. 1). Verfahrensleitend wurde der Beschwerde am 10. Februar 2026 die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt und das Konkursamt eingeladen, Massnahmen gemäss
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.
In Sachen
A.________ AG,Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegenC.________ AG,Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin,
betreffend
Konkurseröffnung